Regeln

Regel 1
Bei nicht abgemeldetem Fehlen der Sitzung, muss der Fehlende jedem anwesenden der Kirmesgesellschaft ein 0,5 Liter Getränk seiner Wahl ausgeben.

Regel 2
a) Wer an der Kirmes nicht anwesend ist, bekommt kein Geld zurückerstattet.
b) Wer aus der Kirmesgesellschaft austritt bekommt kein Geld zurückerstattet.

Regel 3
Bei Nichtteilnahme an angemeldeten Aktivitäten der Kirmesgesellschaft, muss eine Begründung mitgeteilt werden und wird dann in der Kirmesgesellschaftssitzung akzeptiert oder verworfen, falls diese verworfen wurde wird eine Strafe von 10,-€ erhoben.

Regel 4
Wer am Kirmessonntag nicht in der Kirche erscheint, muss eine Kiste Licher X² Cola spendieren.

Regel 5
Wer die Kirmesburschensitzung ohne triftigen Grund vorzeitig verlässt, muss eine Strafe von 5,- € bezahlen.

Regel 6
Bei Abstimmungen muss eine Mehrheit erreicht werden.

Regel 7
An der Kirmes hat jedes Mitglied der Kirmesgesellschaft eine ihm zugeteilte Aufgabe.