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Regeln Regel 1 Bei nicht abgemeldetem Fehlen der Sitzung, muss der Fehlende jedem anwesenden der Kirmesgesellschaft ein 0,5 Liter Getränk seiner Wahl ausgeben. Regel 2 a) Wer an der Kirmes nicht anwesend ist, bekommt kein Geld zurückerstattet. b) Wer aus der Kirmesgesellschaft austritt bekommt kein Geld zurückerstattet. Regel 3 Bei Nichtteilnahme an angemeldeten Aktivitäten der Kirmesgesellschaft, muss eine Begründung mitgeteilt werden und wird dann in der Kirmesgesellschaftssitzung akzeptiert oder verworfen, falls diese verworfen wurde wird eine Strafe von 10,- erhoben. Regel 4 Wer am Kirmessonntag nicht in der Kirche erscheint, muss eine Kiste Licher X² Cola spendieren. Regel 5 Wer die Kirmesburschensitzung ohne triftigen Grund vorzeitig verlässt, muss eine Strafe von 5,- bezahlen. Regel 6 Bei Abstimmungen muss eine Mehrheit erreicht werden. Regel 7 An der Kirmes hat jedes Mitglied der Kirmesgesellschaft eine ihm zugeteilte Aufgabe. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||